Kurz gesagt

Das Leichte Sprache Plugin können öffentliche Auftraggeber in der Regel als Direktauftrag beschaffen, ohne Vergabeverfahren. Der Bund erlaubt Direktaufträge seit Juli 2026 bis 50.000 Euro netto, die meisten Länder bis 50.000 oder 100.000 Euro. Die Jahrespauschale für das Plugin bleibt auch mit dem vierfachen Jahresbetrag nach § 3 Abs. 11 VgV darunter.

Für die Akte stellen wir auf Anfrage einen Muster-Vergabevermerk, eine produktneutrale Leistungsbeschreibung, die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die Datenschutz-Dokumentation und den Nachweis der Barrierefreiheit bereit. Vorher testen Sie das Plugin kostenlos auf Ihrer Website.

Was ein Direktauftrag ist

Unterhalb bestimmter Wertgrenzen dürfen öffentliche Auftraggeber eine Leistung ohne Vergabeverfahren beschaffen. Sie holen kein förmliches Angebot ein, veröffentlichen nichts und beauftragen das ausgewählte Unternehmen formlos, meist per Bestellung oder E-Mail. Das Vergaberecht nennt das Direktauftrag. Die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gelten weiter, deshalb gehört ein kurzer Vermerk mit Preisvergleich in die Akte.

Für den Bund steht die Regel seit dem 1. Juli 2026 in § 55 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung: Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer können als Direktauftrag beschafft werden, „nach Preisvergleich formfrei“. Die Unterschwellenvergabeordnung (§ 14 UVgO) nennt noch 1.000 Euro, ihre Neufassung mit 50.000 Euro ist im Entwurf. Für Länder und Kommunen gelten die Wertgrenzen der Landeshaushaltsordnungen, Vergabegesetze und Erlasse. Fast alle Länder haben sie 2025 und 2026 deutlich angehoben.

Wertgrenzen der Länder für Liefer- und Dienstleistungen

Die Tabelle zeigt den Stand Oktober 2026 nach den veröffentlichten Erlassen und Verordnungen, jeweils ohne Umsatzsteuer. Sie ersetzt nicht den Blick in die Regelung Ihres Landes und die Dienstanweisung Ihrer Verwaltung.

Direktauftrag für Liefer- und Dienstleistungen: Wertgrenzen netto (Stand Oktober 2026, ohne Gewähr)
AuftraggeberWertgrenzeHinweis
Bund50.000 Euro§ 55 Abs. 2 BHO seit 1. Juli 2026, Preisvergleich, formfrei
Baden-Württemberg100.000 EuroLand und Kommunen; Land befristet bis Ende 2026, Kommunen bis Oktober 2027
Bayern100.000 EuroLand und Kommunen, je Auftrag an denselben Auftragnehmer
Berlin75.000 EuroAusführungsvorschriften zu § 55 LHO, Mustervordrucke für den Direktauftrag seit September 2026
Brandenburg100.000 EuroLand und Kommunen seit Juni 2025, unbefristet
Bremen100.000 EuroGesetz vom 1. Oktober 2026, befristet bis Ende 2030
Hamburg5.000 EuroHmbVgG und Vergaberichtlinie; keine Vergleichsangebote nötig; Anhebung angekündigt
Hessen100.000 Euroseit 25. Juni 2026, alle Auftraggeber nach HVTG; über 20.000 Euro in der Regel drei Vergleichsangebote
Mecklenburg-Vorpommern100.000 EuroLand und Kommunen seit März 2026; über 1.000 Euro formlose Markterkundung dokumentieren
Niedersachsen20.000 EuroWertgrenzenverordnung seit Mai 2025; Anhebung auf 100.000 Euro im Gesetzgebungsverfahren
Nordrhein-Westfalen50.000 Euro (Land)Kommunen: seit 2026 keine landesrechtliche Wertgrenze, Ausschreibungspflicht erst ab EU-Schwelle (§ 75a GO NRW)
Rheinland-Pfalz10.000 EuroLand und Kommunen seit Januar 2025
Saarland100.000 EuroLand und Kommunen seit Juli 2025
Sachsennach LandesregelungSekundärquellen nennen 15.000 Euro; freihändige Vergabe bis 25.000 Euro nach SächsVergabeG. Bitte die eigene Dienstanweisung prüfen
Sachsen-Anhalt100.000 Euroseit November 2025; Preisvergleich über Internet oder Kataloge, drei Anbieter empfohlen
Schleswig-Holstein50.000 Euro§ 3 SHVgVO, Land, Kreise und Gemeinden, seit 16. Mai 2026
Thüringen30.000 EuroLand und Kommunen seit März 2025, befristet bis Ende 2030

Wie Sie den Auftragswert richtig schätzen

Maßgeblich ist der voraussichtliche Gesamtwert ohne Umsatzsteuer, einschließlich Optionen und Verlängerungen (§ 3 VgV). Bei einem Vertrag ohne feste Laufzeit, also einem jährlich kündbaren Abonnement, rechnen Sie den 48-fachen Monatswert, das sind vier Jahrespauschalen (§ 3 Absatz 11 VgV). Bei einem auf zwölf Monate befristeten Vertrag zählt der Jahresbetrag. Eine Aufteilung in mehrere kleine Aufträge, um unter der Grenze zu bleiben, ist nicht erlaubt. Ein Auftrag für die ganze Website ist keine Aufteilung.

Die Jahrespauschale für das Leichte Sprache Plugin liegt auch mit dem vierfachen Jahresbetrag unter der Wertgrenze des Bundes von 50.000 Euro und damit in den meisten Ländern deutlich unter der Grenze für den Direktauftrag. In Hamburg und Rheinland-Pfalz mit ihren niedrigen Grenzen hilft ein auf zwölf Monate befristeter Vertrag; sprechen Sie uns an, wir stellen das Angebot entsprechend aus. Den Preis für Ihre Website nennen wir Ihnen auf Anfrage.

Was in die Akte gehört

Ein Direktauftrag ist kein Vergabeverfahren, aber die Entscheidung muss nachvollziehbar sein. In der Praxis genügt ein Vermerk von ein bis zwei Seiten mit diesen Punkten:

  1. Bedarf und Rechtsgrundlage: warum Leichte Sprache auf der Website gebraucht wird, zum Beispiel § 4 BITV 2.0, § 11 BGG oder das Landesrecht. Die Seite Leichte Sprache: Pflicht für Websites? fasst die Grundlagen zusammen.
  2. Geschätzter Auftragswert nach § 3 VgV und die einschlägige Wertgrenze.
  3. Preisvergleich oder Markterkundung: welche Wege betrachtet wurden (Übersetzungsbüro pro Normseite, KI-Redaktionswerkzeug plus Arbeitszeit, Live-Plugin) und warum die Wahl auf das Plugin fiel. Die Seite Was kostet Leichte Sprache? liefert die Zahlen. Eine formelle Markterkundung nach § 20 UVgO ist nicht nötig, Preislisten und Internetangebote reichen.
  4. Anforderungen und Eignung: DIN SPEC 33429, eigenes Modell auf Servern in der EU, Datenschutz, Barrierefreiheit, Kennzeichnung der Übersetzung, keine Mindestlaufzeit.
  5. Ergebnis: Auftragnehmer, Preis, Haushaltsstelle, Datum, Unterschriften nach dem Vier-Augen-Prinzip.

Verlangt Ihre Verwaltung ab einem bestimmten Betrag drei Vergleichsangebote, wie Hessen ab 20.000 Euro, dann dokumentieren Sie die Angebote oder begründen, warum die Leistungen nicht vergleichbar sind. Eine kostenlose Testphase auf der eigenen Website ist dabei ein starkes Argument, weil Sie die Qualität geprüft haben statt sie zu vermuten.

Vorlagen und Unterlagen von uns

Damit die Akte in einer Stunde fertig ist, stellen wir die Unterlagen bereit, die Vergabestellen erfahrungsgemäß anfordern. Die Muster schicken wir Ihnen auf Anfrage als Word-Datei zu, zusammen mit dem Angebot:

  • Muster-Vergabevermerk für den Direktauftrag mit allen Abschnitten oben, Platzhaltern für Ihre Angaben und den Verweisen auf § 3 VgV und die Wertgrenzen.
  • Muster-Leistungsbeschreibung, produktneutral formuliert, für eine Angebotsanfrage, eine Markterkundung oder als Anlage zum Vermerk.
  • Angebot mit Jahrespauschale für Ihre Website, ohne Mindestlaufzeit, jährlich kündbar.
  • Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und die Datenschutz-Dokumentation (externe Website) mit allen Datenflüssen: was wann übertragen wird, was gespeichert wird, Serverstandort Deutschland bzw. EU, keine IP-Adressen, keine Cookies.
  • Nachweis der Barrierefreiheit (externe Website) des Plugins (WCAG 2.1 und 2.2 AA, axe-core, Tastatur und Screenreader).
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB auf Anfrage.
  • Rechnung jährlich im Voraus, auf Wunsch als E-Rechnung im Format XRechnung.

Schreiben Sie uns an info@participaite.de oder über das Kontaktformular, welche Unterlagen Sie brauchen.

So läuft die Beschaffung ab

  1. Sie schicken uns die Adresse Ihrer Website. Wir schalten sie für eine kostenlose Testphase frei, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
  2. Sie prüfen das Plugin auf Ihren eigenen Seiten, gern zusammen mit Ihrer Beauftragten oder Ihrem Beauftragten für Barrierefreiheit und dem Datenschutz.
  3. Sie erhalten das Angebot mit Jahrespauschale und die Unterlagen oben.
  4. Ihre Vergabestelle füllt den Vermerk aus und erteilt den Auftrag formlos, per Bestellschein oder E-Mail.
  5. Das Plugin bleibt eingebunden, die Testphase geht nahtlos in den Betrieb über. Die Rechnung kommt einmal im Jahr.

Für Ministerien, Landesbehörden und Verbünde

Betreibt eine Behörde mehrere Websites oder ein Portal mit Mandanten, bündeln wir sie in einem Angebot mit einer Pauschale pro Website. Für kommunale IT-Dienstleister und Rechenzentren, die viele Kommunen betreuen, gibt es Staffelpreise und eine gemeinsame Einbindung über das zentrale Seiten-Template. Auch dann bleibt jede Kommune ihr eigener Auftraggeber mit ihrem eigenen Direktauftrag, wenn sie das möchte.

Liegt der Gesamtwert über der Wertgrenze Ihres Landes, etwa bei einem Landesportal mit vielen Mandanten, unterstützen wir Sie bei einer Verhandlungsvergabe oder beschränkten Ausschreibung mit einer vollständigen Leistungsbeschreibung und den Nachweisen zu Datenschutz und Barrierefreiheit.

Quellen

Häufige Fragen

Brauchen wir für das Leichte Sprache Plugin eine Ausschreibung?

In der Regel nicht. Die Jahrespauschale liegt unter den Wertgrenzen für Direktaufträge, die im Bund (50.000 Euro netto) und in den meisten Ländern (50.000 bis 100.000 Euro netto) gelten. Sie beauftragen formlos und dokumentieren die Entscheidung in einem kurzen Vermerk. Maßgeblich sind die Regeln Ihres Landes und Ihrer Verwaltung.

Wie wird der Auftragswert bei einer Jahreslizenz berechnet?

Nach § 3 Abs. 11 VgV zählt bei einem Vertrag ohne feste Laufzeit der 48-fache Monatswert, also vier Jahrespauschalen. Bei einem auf zwölf Monate befristeten Vertrag zählt der Jahresbetrag. Beide Werte bleiben beim Plugin von participaite unter der Wertgrenze des Bundes.

Müssen wir Vergleichsangebote einholen?

Beim Direktauftrag ist ein Preisvergleich nötig, aber keine förmlichen Angebote. Preislisten und Internetangebote reichen. Einige Länder und viele Dienstanweisungen verlangen ab einem bestimmten Betrag drei Vergleichsangebote, Hessen zum Beispiel ab 20.000 Euro. Unser Muster-Vergabevermerk hat dafür einen Abschnitt.

Welche Unterlagen bekommen wir für die Vergabeakte?

Auf Anfrage: Angebot mit Jahrespauschale, Muster-Vergabevermerk, Muster-Leistungsbeschreibung, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, Datenschutz-Dokumentation, Nachweis der Barrierefreiheit und auf Anfrage eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Rechnung kommt jährlich, auf Wunsch als XRechnung.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Nein. Der Vertrag läuft jeweils zwölf Monate und ist zum Ende des Abrechnungsjahres kündbar. Auf Wunsch stellen wir das Angebot auf zwölf Monate befristet aus, zum Beispiel für Hamburg oder Rheinland-Pfalz mit ihren niedrigeren Wertgrenzen.

Ihre Website in Leichter Sprache, ohne Aufwand

Das Leichte Sprache Plugin übersetzt jede Seite Ihrer Website per Klick, mit eigenem KI-Modell auf Servern in der EU. Wir zeigen es Ihnen kostenlos auf Ihrer eigenen Website.

Veröffentlicht am 9. Oktober 2026. Autor: participaite, Yavio GmbH.