Das BFSG und eine verpasste Chance

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist am 28. Juni in Deutschland in Kraft getreten. Hiermit wurde der European Accessibility Act praktisch umgesetzt. So soll die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung verbessert werden. Es gelten nun neue Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.

Wer muss sich an das BFSG halten?

Private Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz sind nun verpflichtet, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Einzelpersonen und Kleinstunternehmen sind dann betroffen, wenn sie explizit barrierefreie Produkte anbieten.

Was bedeutet das konkret?

Websites müssen Textalternativen für Bilder anbieten. Sie müssen kompatibel mit Screenreadern sein, PDFs und Formulare müssen barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Außerdem – und hier kommen wir ins Spiel – muss die Sprache auf Websites „verständlich“ sein. All das und vieles mehr ist im EU-Standard EN 301 549 festgelegt.

Wo liegt das Problem?

Das BFSG legt fest, dass Sprache auf Websites „verständlich“ sein muss. „The content shall be written clearly and simply, as appropriate fort he target audience“, steht in der Norm geschrieben. Damit ist allerdings nicht Einfache oder Leichte Sprache gemeint, sondern schlichtweg, dass Inhalte verständlich, klar und einfach formuliert sein sollen. Auf eine Weise, die für das Zielpublikum angemessen scheint.

Dieses Gesetz soll die Rechte von Verbraucher:innnen stärken. Es soll dazu beitragen, dass unsere Gesellschaft inklusiver wird und alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Und obwohl in Europa 100 bis 150 Millionen Menschen von Leichter Sprache profitieren würden, sieht der European Accessibility Act Leichte Sprache nicht als Richtlinie vor. Auch die Chance, durch das BFSG in Deutschland Leichte Sprache verpflichtend zu machen und Menschen die Barrieren zu nehmen, wurde verpasst. Es bleibt weiterhin Auslegungssache der Anbieter:innen, was ein „verständlicher“ Text ist.

Doch wenn ein:e Nutzer:in einen Text nicht lesen kann, dann liegt es nicht an ihr. Der Text ist einfach zu schwer. Wenn so viele Menschen in Deutschland von Leichter Sprache profitieren würden, warum dann die Barrieren aufrechterhalten? Warum ein Gesetz verabschieden, dass eine Menge tut, aber bei weitem nicht genug?

Jetzt sind Sie dran!

Menschen können aus allerlei Gründen auf Leichte Sprache angewiesen sein. Dazu zählen beispielsweise Lernschwierigkeiten und -behinderungen, niedrige Lesekompetenz, neurologische Erkrankungen oder, dass man Deutsch einfach nicht so gut versteht.

Leichte Sprache vollautomatisch​

Wenn Sie ihre Website für alle verständlich machen möchten, vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Gespräch mit uns.